EU-Batterieverordnung in Deutschland: Veröffentlichung des Batterierecht-Durchführungsgesetz

Wie bereits in unseren Newslettern berichtet, soll das derzeit gültige Batteriegesetz (BattG) am 18. August 2025 durch das neue Batteriegesetz-Durchführungsgesetz (BattDG) in Deutschland ersetzt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat nun Anfang Mai 2024 einen Referentenentwurf des neuen BattDG veröffentlicht.

 

Die wesentlichen Eckpunkte des neuen Gesetzes lauten wie folgt:

  • Stiftung EAR bleibt Batterieregister:

Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) wird weiterhin als „Quasi-Behörde“ zur Verwaltung des Herstellerregisters sowie zur Überwachung und Prüfung der EPR-Compliance von Herstellern und Herstellerorganisationen eingesetzt. Diese Regelung wird voraussichtlich auch nach August 2025 ununterbrochen fortgesetzt und möglicherweise erweitert werden. Derzeit ist noch unklar, ob sich für Hersteller bestimmter Batteriekategorien Änderungsanträge ergeben könnten.

  • Namensänderung von Batterieart zu Batteriekategorie:

Die bisherige Unterscheidung in drei Batteriearten (Gerätebatterie, Industriebatterie, Fahrzeugbatterie) wird künftig in fünf Batteriekategorien (Gerätebatterie, LV-Batterie, Starterbatterie, Industriebatterie und Elektrofahrzeugbatterie) unterteilt. Innerhalb dieser Kategorien wird es weitere Unterkategorien geben, die aber bisher noch nicht genau definiert wurden.

  • Gesonderte Tarife für „umweltfreundliche“ Batterien:

Alle EPR Batterierücknahmesysteme in Deutschland müssen zukünftig spezielle Recycling Tarife anbieten, die eine nachhaltige und ökologische Gestaltung neuer Batterien berücksichtigen. Dazu gehören z.B. Batterien mit geringem Anteil an Gefahrstoffen, geringem CO2-Fußabdruck, hoher Langlebigkeit, guter Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit, hohem Anteil von Rezyklaten etc.

  • Rücknahme aller Batteriearten über zugelassene EPR-Systeme:

Zukünftig müssen alle Batteriekategorien (inkl. Industrie-, LV-, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien) über ein zugelassenes, flächendeckendes Rücknahmesystem gesammelt und verwertet werden. Diese Änderung ist vor allem aufgrund des steigenden Anteils an Lithiumbatterien notwendig, die oft unsachgemäß entsorgt werden und Brandgefahr darstellen. Alle Altbatterien sollen kostenlos von den Besitzern zurückgegeben und entsorgt werden können.

  • Zulassung von EPR Batterie-Rücknahmesystemen: Rücknahmesysteme, die zukünftig für die Sammlung und Verwertung von Altbatterien aller Kategorien zuständig sind, müssen ein neues Zulassungsverfahren bei der Stiftung EAR durchlaufen. Erstmals wird auch die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheitsleistung (Finanzielle Garantie) erforderlich sein. Ob kollektive Garantien, wie sie unter dem ElektroG praktiziert werden, ist derzeit unklar.
  • Zuständige Behörden: Der Entwurf des neuen BattG soll mehr Klarheit über die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden nach der EU-BattV bringen. Es soll drei Zuständigkeitsbereiche geben:
  1. Registrierung/Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Diese Aufgabe soll weiterhin die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) übernehmen (als vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte Behörde)
  1. Prüfung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette Mit der EU Batterieverordnung  wurden erstmals Sorgfaltspflichten sowie Berichtspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette für Batterien festgelegt. Diese Aufgabe soll in Deutschland der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) übertragen werden.
  2. Notifizierende Behörde zur Befugniserteilung von Konformitätsbewertungsstellen: Jedes Bundesland soll eine eigene Stelle einrichten. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Die zentralen Anforderungen für die verschiedenen Marktteilnehmer (Hersteller, Importeure, Vertreiber etc) sind in der seit Februar 2024 gültigen EU-Batterieverordnung festgelegt, die in allen 27 Mitgliedstaaten gilt. Einige dieser Pflichten werden erst nach bestimmten Übergangsfristen wirksam.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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