Ab 2026 fallen E-Bikes in Norwegen nicht mehr in den WEEE-Scope und müssen somit nicht mehr im entsprechenden EPR-Rücknahmesystem für Elektrogeräte gemeldet werden. Damit entfallen auch die bisherigen EPR-Gebühren für das Gesamtprodukt. Künftig erfolgt die regulatorische Erfassung ausschließlich über die Batterieregulierung, sodass nur noch für die im E-Bike enthaltene Batterie Melde- und Gebührenpflichten bestehen.
Maßgeblich ist dabei nicht mehr das Gesamtgewicht des Fahrrads, sondern ausschließlich das Gewicht der verbauten Batterie.
Norwegen orientiert sich grundsätzlich stark an den EPR-Prinzipien der Europäischen Union. Das bedeutet, dass Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte verantwortlich sind. Allerdings gibt es in der praktischen Umsetzung Unterschiede: In Norwegen wird die Verantwortung häufig über den Import gesteuert. Das heißt, der Importeur übernimmt die Pflichten und Kosten bereits im Rahmen von Einfuhrprozessen oder den Zollabgaben.
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