EPR in Dänemark: Änderungen Batterien und Verpackungen

Wie bereits in unseren Newslettern im Juli und Oktober berichtet, haben sich im Zuge der neuen EPR-Regelungen für Batterien und Verpackungen derzeit mehrere relevante Änderungen in Dänemark ergeben.

EPR Batterien in Dänemark:

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) besteht nun die Möglichkeit bzw. Verpflichtung für ausländische Unternehmen, sich in Dänemark für den EPR-Bereich Batterien registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt über einen zu benennenden Bevollmächtigten im Bereich Batterien.

Alle verpflichteten Unternehmen müssen sich in Dänemark für sämtliche Batteriearten gemäß den Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung registrieren. Für Unternehmen, die bereits eine WEEE-Registrierung in Dänemark besitzen, ist davon auszugehen, dass die Registrierung für Batterien im gleichen Rahmen durchgeführt werden kann.

Die neue Regelung gilt bereits für das Jahr 2025, da die Vorschrift Mitte August in Kraft getreten ist.

Hersteller, die Produkte direkt an Endverbraucher in Dänemark vertreiben, sind nach aktuellen Informationen grundsätzlich zur Registrierung verpflichtet. Unternehmen, die ausschließlich an dänische Importeure, Händler oder Reseller liefern, können sich freiwillig registrieren und die entsprechenden Mengen melden.

Wir haben unsere Kunden hierzu bereist umfassend informiert und werden die entsprechenden Anpassungen durchführen.

EPR B2B Transportverpackungen Dänemark:

Nach den uns vorliegenden Informationen ergeben sich in Dänemark mit der Umsetzung der neuen EPR Vorgaben für Verpackungen einige wichtige Änderungen, die insbesondere ausländische Hersteller und Unternehmen betreffen. Demnach sind Unternehmen, die verpackte Produkte an dänische B2B-Importeure, Händler oder Reseller liefern, eigenständig für die Registrierung und Meldung ihrer B2B-Transportverpackungen verantwortlich. Diese Verantwortung liegt somit nicht beim dänischen B2B-Abnehmer – anders als in vielen anderen EU-Ländern.

Das dänische Unternehmen ist hingegen nur für die B2C-Produktverpackungen verantwortlich, also für Verkaufsverpackungen, die an Endverbraucher in Dänemark abgegeben werden.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ergibt sich daraus folgende Systematik:

  • Ausländische Unternehmen, die Produkte direkt an Endverbraucher (z.B. über einen Onlineshop) in Dänemark vertreiben, müssen sich für den Bereich Verkaufsverpackungen (B2C) und auch für Ihre Versandverpackungen (die auch B2C Verpackungen sind, da diese beim Endkunden anfallen) registrieren.
  • Ausländische Unternehmen, die Produkte über dänische Importeure, Händler oder Reseller auf den Markt bringen, sind für die Registrierung und Meldung ihrer B2B Transportverpackungen selbst verantwortlich. Zusätzlich besteht für diese Unternehmen die Möglichkeit, ihre B2C Verkaufsverpackungen freiwillig zu registrieren und zu melden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an dasGo4Recycling Team wenden.

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