Mit der Reform der Abfallrahmenrichtlinie führt die EU erstmals ein verpflichtendes System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) speziell für Textilien ein. Hersteller und Importeure müssen künftig die Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ausgedienter Kleidungs- und Schuhprodukte übernehmen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission gilt die überarbeitete Waste Framework Directive (WFD) seit dem 16.10.2025.
Einige EU-Staaten wie Frankreich oder auch die Niederlande verfügen bereits über etablierte Rücknahme- und EPR-Systeme für Textilien.
Wesentliche Inhalte der überarbeiteten Richtlinie
- Die Reform richtet sich vorrangig an den Textilsektor (u. a. Bekleidung und Schuhe).
- Die EU-weite Verpflichtung zur EPR bedeutet: Produzenten müssen für die Entsorgung und Wiederverwertung ihrer Produkte nach Gebrauch finanziell aufkommen.
- EPR-Gebühren können ökologisch moduliert werden, sodass nachhaltiger designte Produkte niedrigere Beiträge zahlen als schwer recycelbare oder kurzlebige.
- Mitgliedstaaten verfügen über 20 Monate zur Umsetzung in nationales Recht und 30 Monate zur Einrichtung entsprechender Systeme.
- Ziel ist eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Abfallmengen und eine entlastete Umwelt.
Falls Sie Fragen zum Thema EPR für Textilien haben können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

