Einweg-Sanitärtücher im französischen EPR-Geltungsbereich

Nach Artikel 2020-105 des französischen Umweltgesetzbuches sind alle Hersteller/Vertreiber von Einweg Sanitärtüchern – zur Verwendung in den Bereichen Hygiene, Pflege, Kosmetik, Reinigungsmittel oder sonstige Reinigung – seit dem 1. Juli 2025 verpflichtet, die neuen EPR-Vorgaben (erweiterte Herstellerverantwortung) zu erfüllen.

Wer ist verantwortlich?
Jedes Unternehmen, das Einweg-Tücher (gemäß EPR-Definition: jedes Medium aus Vliesstoff) in Frankreich verkauft oder nach Frankreich importiert – sei es für den privaten oder professionellen Gebrauch – ist betroffen.

Abgedeckte Produkttypen:

  • Feuchttücher (Körperpflegetücher, Reinigungstücher, feuchtes Toilettenpapier usw.)
  • Trockentücher

Diese Produkte fallen unabhängig von Material, Verwendungszweck oder Vertriebsweg unter die neuen Vorschriften.

Wichtig:

  • Die EPR-Pflicht bezieht sich ausschließlich auf Endprodukte.
  • Jegliche Verpackung (Haushalt oder Gewerbe), in der die Tücher enthalten sind, muss zusätzlich bei den zuständigen Rücknahmesystemen (EPR System) in Frankreich gemeldet werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu den EPR Themen rund um Hygiene & Pflege, Verpackung, Elektroaltgeräte (WEEE), Batterien, Möbel, ASL oder Textilien in Frankreich haben, wenden Sie sich gerne an das Team von Go4Recycling.

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