Deutschland Verpackungen: Veröffentlichung Mindeststandard 2025 & Ausblick auf die PPWR

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt den Mindeststandard 2025 für recyclinggerechte Verpackungen veröffentlicht. Damit wird ein klares Ziel verfolgt: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar sind.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Struktur & Lesbarkeit: Der Standard wurde praxisnah überarbeitet. Verpackungen werden künftig klar nach Materialkategorien eingeordnet – eine Anpassung an die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
  • Methodik: Die Prüfschritte sind jetzt detailliert beschrieben. Eine neue Formel zur Berechnung der Recyclingfähigkeit sowie ein übersichtlicher Anhang II bündeln alle relevanten Informationen.
  • Hilfsmittel: Anwendungshilfe und Hintergrundinformationen stehen bereits bereit. Eine technische Dokumentation und eine Attributeliste folgen.
  • Expertenkreis: Erweitert um Vertreter aus dem Mittelstand, zusätzliche Systembetreiber und das Forum Rezyklat – für mehr Praxisnähe und Vielfalt in den Perspektiven.

Wichtige Meilensteine:

  • August 2026: Umstellung der Meldungen von bisher 6 auf 22 Kategorien. Recyclinggerechtes Design und ein Mindestanteil an Rezyklaten werden zum zentralen Thema.
  • 2028: Ein delegierter Rechtsakt der EU-Kommission legt die konkrete Bemessung der Recyclingfähigkeit fest.
  • 2030: Erreichen der 70 %-Recyclingquote wird verbindlich.

Öko-Modulation – noch ohne Wirkung

Eigentlich sollen Unternehmen, die recyclinggerechte Verpackungen einsetzen, über die Lizenzentgelte finanziell entlastet werden. In der Praxis bleibt dieser Anreizmechanismus (Öko-Modulation) bislang wirkungslos – Verstöße gegen die Umsetzung sind nicht bußgeldbewehrt, sanktioniert werden lediglich Melde- und Berichtspflichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Mindeststandard 2025 veröffentlicht: Frühzeitige Orientierung für Unternehmen zur Vorbereitung auf die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Blick nach Europa

Mit der PPWR schafft die EU ab 2028 verbindliche Vorgaben für die ökologische Gestaltung von Verpackungen. Der Mindeststandard 2025 versteht sich daher als Brücke: Er orientiert sich bereits an den künftigen europäischen Anforderungen und gibt Unternehmen heute die Möglichkeit, ihre Verpackungen rechtzeitig und zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Sollten Sie Fragen zu den EPR Vorgaben für WEEE, Batterien und Verpackungen in Deutschland haben können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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