Deutschland ElektroG: Einheitliche Kennzeichnung für Rücknahmestellen ab 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die bereits im November 2025 verabschiedet wurde, wird die Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen für Elektro-Altgeräte künftig bundesweit klar geregelt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von Altgeräten zu erleichtern und die Sammelmengen zu erhöhen.

Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich mit dem offiziellen Symbol „Elektrogeräte-Rücknahme“ gekennzeichnet werden. Dadurch soll auf einen Blick erkennbar sein, wo Elektro-Altgeräte korrekt abgegeben werden können – beispielsweise im Einzelhandel, bei kommunalen Sammelstellen oder auch auf Wertstoffhöfen.

Für Händler bedeutet dies, dass das Logo gut sichtbar im Eingangsbereich des Geschäfts angebracht werden muss. Auch Online-Händler sind verpflichtet sind, das Symbol deutlich sichtbar in ihren digitalen Angeboten oder im Bestellprozess darzustellen. (Allerdings nur die Onlinehändler, die grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet sind: „die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben und über Lager- und Versandflächen für diese Geräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen)

Weitere Infos – vor allem für Onlinehändler – finden Sie auch hier bei unserem Partner, der IT Recht Kanzlei: Ab Juli 2026: Neue Online-Kennzeichnungspflicht für Elektrogeräte

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2026, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen ist, um die Kennzeichnung entsprechend umzusetzen.

Das offizielle Symbol sowie weitere Informationen zur Kennzeichnung stellt die stiftung ear auf ihrer Website zur Verfügung. Dort können Unternehmen die entsprechenden Grafiken und Hinweise zur korrekten Verwendung einsehen und herunterladen. Zudem finden Sie auch hier weitere Informationen.

Mediathek – Plan-E

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling-Team wenden.

Archiv