Deutschland bereitet sich auf die Umsetzung der EU Verpackungsverordnung (PPWR) vor: Kabinettsbeschluss zum Verpackungsgesetz im Februar 2026 verabschiedet

Am 11. Februar 2026 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf des Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetzes (VerpackDG) im Kabinett verabschiedet. Das neue Gesetz soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzen und die Vorgaben der EU‑Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR / Verordnung (EU) 2025/40) ab dem 12. August 2026 in Deutschland rechtlich begleiten sowie nationale Regelungslücken schließen.

Die PPWR ist eine unmittelbar geltende EU‑Verordnung zur Harmonisierung der Verpackungsanforderungen und sieht verbindliche Ziele vor zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, zur Förderung von Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung sowie zu Rezyklatanteilen und digitaler Kennzeichnung von Verpackungen. Sie ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird mit einer Übergangsfrist ab 12. August 2026 vollständig anwendbar. Hierzu hatten wir bereits umfassend in unseren vergangenen Newslettern berichtet.

 Wichtige Inhalte aus dem Kabinettsbeschluss vom 11.02.2026:

  • Ablösung des VerpackG: Ab 12. August 2026 wird das nationale Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz ersetzt, um die EU‑Regelungen rechtlich zu integrieren und mit deutschen Verfahren abzustimmen.
  • Erweiterte Zulassungspflichten: Neben dualen Systemen (z. B. Gelber Sack) müssen künftig auch Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen der erweiterten Herstellerverantwortung eine Zulassung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beantragen.
  • Abfallvermeidung & Recyclingziele: EU‑weit und national sollen Maßnahmen zur Verpackungsabfallvermeidung gestärkt und höhere Recyclingquoten erreicht werden — z. B. 75 % für Kunststoff bis 2028.
  • Praktische Anforderungen: Handel und Hersteller müssen sich auf strengere Pflichten bei Kennzeichnung, Registrierung und Dokumentation einstellen.

Ausblick und Kritik

Die Reform gilt als einer der größten Schritte zur Modernisierung des Verpackungsrechts in Deutschland und bietet Chancen, die Kreislaufwirtschaft deutlich zu stärken. Gleichzeitig bleiben jedoch wichtige Punkte kritisch:

  • Rechtssicherheit: Nationale Sonderregelungen, insbesondere die abweichende Definition des „werkstofflichen Recyclings“, weichen von den EU-Standards ab und erschweren die einheitliche Umsetzung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, parallel nationale und europäische Vorgaben zu erfüllen.
  • Anreize für umweltfreundliches Design: Ökologisch orientierte Lizenzentgelte oder stärkere Belohnungen für gut recycelbare, nicht-fossile Verpackungen wurden im Entwurf nicht vorgesehen. Damit bleiben Chancen ungenutzt, Investitionen in nachhaltige Verpackungen stärker zu fördern.
  • Kosten und Bürokratie: Während die jährlichen Mehrkosten für Unternehmen auf 2,5 Mio. € reduziert wurden und der einmalige Umstellungsaufwand bei 4,5 Mio. € liegt, bringt das Gesetz zusätzliche Dokumentationspflichten und organisatorische Anforderungen mit sich. Eine effiziente Umsetzung wird daher entscheidend sein.

Die Reform befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat. Ob noch Anpassungen erfolgen, insbesondere bei ökologischen Anreizen und der Harmonisierung mit EU-Vorgaben, bleibt abzuwarten.

Wir werden unsere Kunden auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling-Team wenden.

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