In Österreich wurden zu Beginn des Jahres sowohl das Abfallwirtschaftsgesetz als auch die Verpackungsverordnung novelliert. Ein Großteil der Änderungen werden ab dem 01.01.2023 in Kraft treten.
Eine wichtige Änderung ist, dass verpflichtete ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Österreich ab dem 01.01.2023 – analog zu den Elektrogeräten und Batterien – auch für den Bereich Verpackungen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich einsetzen müssen. Wir werden alle notwendigen Schritte für unsere Kunden in die Wege leiten.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden