Änderung Verpackungsgesetz in Finnland

Zusätzlich zu der Anpassung der finnischen Batteriegesetzgebung wurde Ende 2021 auch das finnische Verpackungsgesetz umfassend geändert, das u.a. nun Auswirkungen auf ausländische Unternehmen ohne eigene finnische Niederlassung hat.

Ausländische Onlineshops ohne nationale Niederlassung mit einem Umsatz von über 1 Mio € pro Jahr sind verpflichtet, sich einem Rücknahmesystem für Verpackungen anzuschließen und Recyclinggebühren auf Basis Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen abzuführen.

Zudem haben ab sofort auch ausländische Firmen, die an finnische Wiederverkäufer liefern, die Möglichkeit sich freiwillig zu registrieren.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden

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