Änderung der Registrierungspflichten für WEEE/Elektrogeräte in UK ab 2025

Die UK Umweltbehörde (Environment Agency) hat Änderungen des UK WEEE-Gesetzes für Elektroaltgeräte beschlossen. Diese Änderungen treten ab 2025 in Kraft.

In einigen Fällen durften im Ausland ansässige juristische Personen, die nur indirekt verkaufen, sich bisher freiwillig als WEEE-Hersteller registrieren und die Verpflichtungen anstelle des im Vereinigten Königreich ansässigen Importeurs oder Distributors finanzieren. Dies wird ab 2025 leider nicht mehr möglich sein, da solche Organisationen nicht der Definition eines Herstellers gemäß den britischen WEEE-Vorschriften entsprechen.

Die Behörde hat nun entschieden, dass Unternehmen, die keine UK Niederlassung haben und WEEE an B2B Kunden ( Reseller, Händler, Importeure etc.) verkaufen, nicht mehr die EPR Verpflichtungen für Ihre UK Kunden übernehmen dürfen. Stattdessen muss die erste rechtliche Einheit, die WEEE Produkte auf den UK Markt bringt und in UK ansässig ist, sich als Hersteller bei der Umweltbehörde registrieren und alle EPR Verpflichtungen selbst sicherstellen.

Als „in UK ansässig“ gilt, wenn eine juristische Person eine physische Präsenz im Vereinigten Königreich hat, wie etwa einen Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung, an der sie Geschäftstätigkeiten ausübt.

Für alle unsere bestehenden Kunden, die Ihre Produkte indirekt über/an britische Distributoren und Händler in UK verkaufen, bedeutet dies, dass ihre WEEE-Registrierungen Ende 2024 storniert werden müssen und ihre Kunden sich selbst registrieren und ihre WEEE-Mengen melden müssen.

Für alle unsere bestehenden Kunden, die direkt an Endverbraucher im Vereinigten Königreich verkaufen (sowohl gewerblich als auch privat), ändert sich nichts.

Sollten Sie Fragen zu den EPR Anforderungen in den Bereichen Verpackungen, WEEE oder Batterien im Vereinigten Königreich haben können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling-Team wenden.

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