PPWR in Dänemark: Meldepflicht für Verpackungen bei Lieferungen an Händler angepasst

Im Zuge der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) haben sich die Zuständigkeiten für die Registrierung und Meldung von Verpackungen in Dänemark zum 12. August 2026 erneut geändert. Liefert ein Unternehmen aus dem Ausland Waren an einen dänischen Händler ist nun wieder der dänische Händler für alle Verpackungstypen verantwortlich.

Zuvor musste das ausländische Unternehmen bei solchen Lieferungen zumindest die Transportverpackungen in Dänemark registrieren und melden. Entscheidend ist jetzt, wer die Produkte letztlich nutzt: Liefert das ausländische Unternehmen direkt an einen Endnutzer in Dänemark, bleibt es selbst verantwortlich.

Auch in vielen anderen EU-Ländern liegt die Meldepflicht bei Lieferungen an Wiederverkäufer im Zielland beim dortigen Händler. Da es Ausnahmen gibt und die Regeln je nach Verpackungsart und Lieferweg abweichen können, sollten Unternehmen ihre Pflichten für jedes Absatzland einzeln prüfen. Für Dänemark ist jetzt insbesondere zu klären, welche Verpackungsmengen künftig in die eigene Meldung gehören.

Bei Fragen zu dem Thema PPWR können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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