PPWR: Neue Anforderungen in Irland und Italien

Mit der Umsetzung der PPWR ändern sich auch in Irland und Italien die Anforderungen für ausländische Unternehmen. Registrierungen für den Bereich Verpackungen sind nun auch für ausländische Unternehmen ohne eigene lokale VAT-Nummer über einen Bevollmächtigten möglich/erforderlich.

Besonders relevant können die neuen Vorgaben für ausländische Unternehmen im grenzüberschreitenden Onlinehandel/Direktversand sein, die Waren direkt an Endkunden/Endnutzer in Irland oder Italien vertreiben. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen gelten die Meldepflichten in Italien für E-Commerce-Händler, die ihre Produkte über Online-Plattformen verkaufen. Ausländische Unternehmen können unabhängig vom Vertriebsweg grundsätzlich „freiwillig“ einem Rücknahmesystem über einen Bevollmächtigten beitreten.

In Irland sind grundsätzlich alle ausländischen Direktversender betroffen, die Ihre Produkte direkt an Endnutzer in Irland ausliefern.

Verpflichtete Unternehmen müssen sich im jeweiligen Land für die Verpackungen registrieren, an einem entsprechenden Rücknahme- bzw. EPR-System beteiligen und die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen regelmäßig melden.

Go4Recycling verfügt bereits in Irland und Italien über Partner, die den Bevollmächtigten Service für Verpackungen anbieten. Die erforderlichen Registrierungsprozesse können wir daher jederzeit für Sie einleiten.

Bei Fragen zu Ihren Verpflichtungen oder zur Registrierung unterstützt Sie das Go4Recycling Team gerne.

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