Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat in der Schweiz die neue Verpackungsverordnung (VerpV) verabschiedet. Sie löst die bisherige Verordnung über Getränkeverpackungen ab und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche Verpackungsarten. Neu erfasst werden auch Verpackungen von Elektro- und Elektronikgeräten.
Für Hersteller, Importeure und den Handel bringt die Verordnung damit zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen mit sich.
Als Hersteller gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die Produkte herstellen oder zur gewerblichen Abgabe in die Schweiz einführen. Damit werden auch Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten ausdrücklich als Hersteller im Sinne der Verordnung erfasst. Für die Rücknahme- und Mitteilungspflichten sieht die Verordnung folgende Bagatellgrenzen vor.
Umsatz > CHF 1 Mio
Verpackungsmenge: 500 kg pro Jahr
Derzeit besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bleibt ausreichend Zeit, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten. Sobald weitere Informationen oder verbindliche Ausführungsbestimmungen vorliegen, werden wir unsere Kunden umgehend informiere.
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Bei Fragen immer gerne melden.
Ihr Go4Recycling Team

