EPR in Rumänien – Anmeldung aktuell nur mit Legal und/oder Fiscal Representative möglich

Auch in Rumänien existieren nationale Regelungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Verpflichtete Unternehmen müssen die Verantwortung für die Sammlung und Entsorgung von Produkten wie Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen übernehmen und sich bei den jeweiligen Behörden sowie EPR-Systemen registrieren.

Wie auch schon in vergangenen Newslettern berichtet müssen fausländische Firmen ohne Sitz in Rumänien -nach den uns vorliegenden Informationen- für die Anmeldung bei der rumänischen EPR-Behörde einen Fiscal Representative und/oder Legal Representative benennen (unterschiedliche steuerliche Anforderungen). Ohne diese Vertretungen ist eine vollständige Registrierung und Meldung derzeit bei der Behörde nicht möglich.

Gerne prüfen wir Ihre Verpflichtungen in Rumänien individuell und klären, inwiefern wir Sie unterstützen können. Wir arbeiten mit Partnern vor Ort zusammen, die auch den Service als Legal und/oder Fiscal Representative vermitteln können.

Falls Sie weitere Infos zum Thema EPR in Rumänien benötigen wenden Sie sich gerne an das Go4Recycling Team

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