WEEE und Batterien in Deutschland: Neue Gebührenverordnung veröffentlicht

Im Zuge der Umsetzung der EU-BattVO in Deutschland wurde im Oktober eine aktualisierte Gebührenverordnung der Stiftung EAR veröffentlicht. Diese trägt den etwas sperrigen offiziellen Namen „Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batterierecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung“ (kurz: ElektroGBattDGGebV)

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinsame Stelle für das Batterierecht in Deutschland, die Stiftung EAR, ihre Leistungen abrechnen darf. Inhaltlich bleiben größtenteils die Gebührentatbestände unverändert und entsprechen zunächst bis Ende 2026 der seit dem 18. August 2025 geltenden Fassung.

Neu eingeführt wurde eine Quartalsregistergebühr für den Batterien (analog zu der bisherigen Quartalsgebühr für den Bereich WEEE). Insgesamt sind die Gebühren im Vergleich zur vorherigen Verordnung leicht gesunken.

Den vollständigen Text der ElektroGBattDGGebV finden Sie hier:
Anlage ElektroGBattDGGebV – Einzelnorm

Wir haben die Änderungen der Gebühren für unsere Kunden bereits im Kundenportal hinterlegt.

Bei Fragen zum Thema Batterien, WEEE oder auch Verpackungen in Deutschland können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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