Frankreich Batterien – Bevollmächtigter Vertreter für Batterien künftig erforderlich

Im Rahmen der neuen Batterieverordnung, die am 18. August 2025 in Kraft tritt, haben die beiden größten französischen Rücknahmesysteme Corepile (Fusion mit Ecosystem) und Screlec (Fusion mit Ecologic) angekündigt, dass künftig ein bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative, AR) für Batterien notwendig sein wird.

Die genauen Vorgaben und Anforderungen werden derzeit noch zwischen den Rücknahmesystemen und den französischen Behörden – wie etwa der Ademe – abgestimmt.
Allerdings haben die wichtigsten Marktakteure bereits deutlich gemacht, dass für Batteriehersteller und -vertreiber, die sich einem Rücknahmesystem anschließen möchten oder müssen, künftig ein separater AR-Dienstleister erforderlich sein wird.

Wir werden unsere Kunden und alle Newsletter-Abonnenten selbstverständlich über den Fortgang dieser Diskussionen auf dem Laufenden halten – und sind bereits vorbereitet, Ihnen über unsere französischen Partner einen verlässlichen AR-Service anzubieten, sobald die Regelung in Kraft tritt.

Wenn Sie Fragen zur Einhaltung der EPR Vorgaben in Frankreich im Bereich Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE), Batterien, Möbel, ASL oder Textilien haben, steht Ihnen das Team von Go4Recycling jederzeit gerne zur Verfügung.

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