Wir hatten bereits in unseren vergangenen Newslettern ausführlich über das Batterierecht-Durchführungsgesetz, die Umsetzung der EU Batterieverordnung in Deutschland berichtet. Nun hat das deutsche Bundeskabinett in einer Sitzung Anfang November den ersten Referentenentwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetz, BattDG ohne weitere Diskussionen und Änderungsanträge verabschiedet.
Das Gesetz dient hauptsächlich der Umsetzung der EU-Batterieverordnung 2023/1542, die seit dem 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. Es wird das derzeit gültige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen, wobei beide Regelungen bis zu diesem Zeitpunkt parallel gelten werden.
Im nächsten Schritt werden sich der Bundesrat und der Bundestag mit dem neuen Gesetzesrahmen befassen, insbesondere über die zuständigen Ausschüsse. Da die neue Batterieverordnung im Vergleich zur vorherigen EU-Batteriedirektive sehr detaillierte Vorschriften enthält, sind keine größeren Abweichungen von der Verordnung in Deutschland oder anderen EU-Staaten zu erwarten.
Weitere Einzelheiten zur Umsetzung und dem Zeitplan müssen noch abgewartet werden.
Für Fragen zum Batteriegesetz in Deutschland können Sie sich gerne jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.