Neue EPR-Anforderungen für Einwegkunststoffprodukte in Dänemark ab 2025 (Single Use Plastic)

Das dänische EPR-Register (DPA) hat bekannt gegeben, dass am 1. Januar 2025 die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Einwegkunststoffprodukte in Kraft tritt.

Das Ziel der neuen Regelung ist es, die Menge an Einwegkunststoff, die in der Natur und insbesondere in den Meeren landet, zu verringern. Studien zeigen, dass Kunststoff zwischen 80 und 85 % des gesamten Abfalls an Stränden ausmacht, wobei Einwegkunststoffprodukte etwa 50 % davon ausmachen. Aus diesem Grund konzentriert sich die erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte besonders auf die Sammlung von Produkten, die häufig an Stränden und Küsten gefunden werden.

Die EPR für Einwegkunststoffprodukte umfasst in Dänemark Produkte aus acht verschiedenen Kategorien, sofern sie Kunststoff enthalten:

  • Lebensmittelbehälter
  • Getränkebehälter
  • Trinkbecher
  • Verpackungsbeutel und -folien
  • Leichte Kunststofftragetaschen
  • Feuchttücher
  • Luftballons
  • Filter für Tabakprodukte

Es gibt dabei keine Mindestanforderung an den Kunststoffanteil, den diese Produktkategorien enthalten müssen, um unter die erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte zu fallen. Dies bedeutet, dass es keine Rolle spielt, ob das Produkt hauptsächlich aus Kunststoff oder einem anderen Material besteht – selbst ein kleiner Kunststoffanteil kann dazu führen, dass die Herstellerverantwortung greift.

Falls Sie verpflichtet sind müssen Sie sich beim DPA registrieren – dies kann vom 1. Dezember 2024 bis zum 17. Dezember 2024 erfolgen. Neue verpflichtete Unternehmen müssen sich spätestens 14 Tage vor Beginn des Verkaufs oder Vertriebs von Einwegkunststoffprodukten registrieren.

Falls Sie Fragen zur Verpackung, WEEE- oder Batterie-Compliance in Dänemark haben, wenden Sie sich gerne an das Team von Go4Recycling.

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