Hinweispflichten Elektrogesetz – Änderung Domain Umweltbundesamt!

Seit einiger Zeit sind Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten verpflichtet über die Rücknahmequoten für Elektrogeräte in Deutschland zu informieren. 

Diese Informationspflicht gemäß Elektrogesetz kann z.B….

durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt werden. Im Zuge der Bundestagswahl im letzten Jahr wurden wieder einmal einige Internet-Domains der Ministerien überarbeitet.

Unter anderem auch hat sich auch die Homepage vom Bundesweltumweltamt gerändert von bmu.de zu bmuv.de…

Daher muss nun auch der Link im Impressum wieder angepasst werden. Der neue Link gemäß der Informationspflicht nach §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz lautet nun:

Elektro- und Elektronikgeräte | BMUV

Bitte ändern Sie den Link in Ihrem Impressum.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Go4Recycling Team wenden.

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