Der schweizer Bundesrat hat im Oktober 2021 eine Revision der VREG genehmigt.
Bei der VREG handelt es sich um die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)
Der Anwendungsbereich der Verordnung wird auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgeweitet.
Dazu gehören insbesondere Elektrogeräte wie medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten Photovoltaikmodule etc. die bisher nicht unter die VREG gefallen sind. Das UVEK (Umweltdepartement in der Schweiz wird eine Liste veröffentlichen, auf der die betroffenen Geräte aufgeführt sind.
Die Änderungen treten ab dem 1.1.2022 für alle elektrischen und elektronischen Geräte in Kraft.
Grundsätzlich wird in der Schweiz das Recycling über Systeme wie SENS eRecycling für Haushaltsgeräte oder auch die SWICO für IT Geräte organisiert. Mit den soganannten vorgezogenen Recyclinggebühren(vRG) finanzieren die vRG Partner ein flächendeckendes Rücknahmesystem.
Das dritte WEEE System Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS) ist rückwirkend zum 01.01.2021 mit der Stiftung SENS fusioniert.
Sollte Ihr Unternehmen von diesen Änderungen betroffen sein können Sie sich jederzeit beim Go4Recycling Team melden.