VERPACKUNGEN

Zu einem Produkt gehört in der Regel auch eine Verpackung – ganz gleich, ob es sich um eine Verkaufs- oder Transportverpackung/Gewerbeverpackung handelt. Angesichts der zunehmenden Mengen an Verpackungsabfällen und den damit verbundenen Umweltauswirkungen hat die Europäische Union (EU) verschiedene Regelungen erlassen, um die Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft zu fördern. Das zentrale Instrumente in diesem Bereich ist die EU-Verpackungsrichtlinie, die darauf abzielt, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und die Umweltbelastungen durch Verpackungen zu minimieren.

Mit der Einführung der neuen EU-Verpackungsverordnung steht ein weiterer Meilenstein bevor, der modernisierte Regelungen und strengere Anforderungen zur Abfallvermeidung vorsieht. Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird die bisher geltende EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) ablösen und ein einheitlicheres, strengeres Regelwerk für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union schaffen.

Die Verantwortung der Hersteller soll dadurch weiter gestärkt werden und Unternehmen verpflichten, nachhaltigere Verpackungslösungen zu entwickeln und ihre Produkte umweltfreundlicher zu gestalten.

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibilty – EPR) sind Inverkehrbringer für die Rücknahme und das Recycling Ihrer Verpackungen verantwortlich.

Die Verpflichtungen hängen vor allem von der nationalen und internationalen Vertriebsstruktur sowie von den landespezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich müssen Hersteller, Importeure und auch (Online-)Händler die Umweltgesetzgebungen immer direkt oder zumindest indirekt berücksichtigen.

Gerne analysieren die Experten von Go4Recycling Ihre individuellen Verpflichtungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die konkreten Einstufungen der Verpackungen und auch die Verpflichtung zu einer Teilnahme an einem Rücknahmesystem für Verpackungen unterscheiden sich von Land zu Land.

In Deutschland hat die neue Kontrollbehörde Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Katalog zu den typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallenden Verpackungen erstellt.

Diesen Katalog können Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle einsehen.

Gerne können Sie uns auch jederzeit zu diesem Themen kontaktieren – wir kennen alle landesspezifischen Anforderungen für Ihre Verpackungen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in Deutschland. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen.

Die EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), die seit 1994 den rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union bildet, wird durch die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ersetzt. Die Verordnung soll mit einer Übergangszeit voraussichtlich ab 2025 in Kraft treten und bringt weitreichende Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Verpackungswirtschaft nachhaltiger zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken.

Mit der Ablösung der EU-Verpackungsrichtlinie durch die EU Verpackungsverordnung wird ein einheitlicherer und strengerer Rahmen für alle Mitgliedstaaten geschaffen, um den Umgang mit Verpackungsabfällen zu regulieren. Während die bisherige Richtlinie den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen Spielräume bei der Umsetzung ließ, sorgt die Verordnung für verbindlichere Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Recyclingfähigkeit:

Verpackungen unterliegen grundsätzlich in Europa der erweiterten Produktverantwortung. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen in Deutschland und weltweit. Kontaktieren Sie uns einfach.

Bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) handelt es sich um eine zum 01.01.2019 neu geschaffene Behörde zur Marktüberwachung in Deutschland. Gemeinsam mit den deutschen Landesbehörden soll die ZSVR für fairen Wettbewerb und Transparenz bei der Umsetzung der Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen sorgen.

Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen in Deutschland müssen sich seit dem 01.01.2019 beim Verpackungsregister LUCID registrieren.

Seit Juli 2022 müssen sich auch Inverkehrbringer von „nicht systembeteiligungspflichtigen“ Verpackungen wie z.B. Transport – oder auch Mehrwegverpackungen ebenfalls bei der Behörde registrieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihrer Verpflichtungen in Deutschland und weltweit. Kontaktieren Sie uns einfach.

Grundsätzlich hängen die Einstufungen der verschiedenen Verpackungsarten von den Anfallstellen ab. Bedeutet konkret – wo wird die alte und gebrauchte Verpackung entsorgt? Verkaufsverpackungen fallen typischerweise beim privaten Endverbraucher an.
Transportverpackungen fallen u.a. im Handel und der Industrie an.

Auch hier gibt es unterschiedliche Verpflichtungen in den EU-Ländern.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Einstufung. Kontaktieren Sie uns einfach.

Auch bei den Kosten und Gebühren gibt es große Unterschiede in den EU-Ländern. Grundsätzlich hängen die Recyclinggebühren von den in Verkehr gebrachten Verpackungen ab.

Hinzu können landesspezifische Kosten für die Anmeldung bei den Behörden sowie Mitglieds – und Mindestgebühren bei den Rücknahmesystemen hinzukommen. Des Weiteren gibt es Kostenunterschiede zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Produkte und Mengen eine individuelle Kostenübersicht pro Exportmarkt. Kontaktieren Sie uns einfach.

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