Im Oktober ist in Österreich die Behandlungspflichtenverordnung in Kraft getreten und beinhaltet neue gesetzliche Bestimmungen zur Lagerung und Behandlung von Batterien. So sind lithiumhaltige Batterien und Akkus getrennt von anderen Batterien und unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes zu lagern. Auch für den Transport gelten spezielle Vorschriften aus dem Gefahrgutrecht.
Aus diesem Grund wird ab dem 01.01 2018 eine eigene Tarifkategorie „Gerätebatterien mit Lithium“ bei den Rücknahmesystemen eingeführt und diese müssen folglich auch separat erfasst sowie gemeldet werden.